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Anwalt für Strafrecht in München

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für Betroffene regelmäßig eine erhebliche Belastung dar. Bereits der Anfangsverdacht kann zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vernehmungen führen.

Frühe anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die rechtliche Situation zu klären und Fehler im Umgang mit Ermittlungsbehörden zu vermeiden.

Die Kanzlei Fleischhacker vertritt Mandanten in München im Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Was regelt das Strafrecht?

Das Strafrecht regelt die staatliche Verfolgung von Straftaten sowie die Voraussetzungen strafrechtlicher Sanktionen. Maßgeblich ist, ob ein Tatvorwurf rechtlich tragfähig ist und welche Verteidigungsansätze bestehen.

Entscheidend ist insbesondere das Ermittlungsverfahren. Hier wird festgelegt, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird.

Eine frühzeitige Verteidigung beeinflusst den weiteren Verlauf maßgeblich.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit dem Anfangsverdacht einer Straftat. In dieser Phase werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Beschuldigte angehört.

Wesentliche Schritte der Verteidigung können sein:

  • Akteneinsicht

  • rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs

  • Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei

  • Vorbereitung auf Vernehmungen

Gerade im frühen Stadium des Verfahrens lassen sich häufig entscheidende Weichen stellen.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Hausdurchsuchungen erfolgen häufig überraschend und sind für Betroffene besonders belastend.

Dabei werden regelmäßig:

  • Wohnungen

  • Geschäftsräume

  • elektronische Geräte

  • Unterlagen

durchsucht oder beschlagnahmt.

In diesen Situationen ist eine schnelle rechtliche Bewertung der Maßnahme und der weiteren Verfahrensstrategie erforderlich.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Kommt es zur Anklage, entscheidet das Gericht in einer Hauptverhandlung über Schuld oder Freispruch.

Die Verteidigung umfasst insbesondere:

  • Analyse der Beweislage

  • Vorbereitung der Beweisaufnahme

  • rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe

  • Vertretung in der Hauptverhandlung

Strafbefehlsverfahren

In weniger schweren Fällen kann das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen werden. Dieser wird ohne Hauptverhandlung erlassen und enthält meist eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot.

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Danach kommt es zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensbezug

Strafrechtliche Verfahren betreffen häufig auch wirtschaftliche Sachverhalte, etwa:

– Betrug
– Untreue
– Steuerstrafrecht
– Vermögensdelikte
– Unternehmensbezug

Gerade bei vermögensintensiven Konstellationen ist eine Verteidigung erforderlich, die strafrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen gemeinsam berücksichtigt.

Rumänischsprachige Strafverteidigung

Strafrechtliche Verfahren betreffen häufig Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Sprachliche Missverständnisse können im Kontakt mit Ermittlungsbehörden erhebliche Nachteile verursachen.

Beratung und Verteidigung erfolgen auch in rumänischer Sprache.

Strafverteidigung in München

Die Vertretung erfolgt vor den zuständigen Gerichten in München und Umgebung.

Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung ermöglicht eine realistische Bewertung der Situation und eine strukturierte Verteidigungsstrategie.

Termine sind nach Vereinbarung in München oder online möglich.

Typische Fragen im Strafrecht

,,Soll ich bei der Polizei aussagen?''
Nicht ohne Akteneinsicht. Als Beschuldigter, hat man das Recht zu Schweigen. Aussagen können im späteren Verlauf des Verfahrens gegen einen verwendet werden.

,,Was ist ein Ermittlungsverfahren?''
Es ist ein Verfahrensabschnitt, bei dem die Ermittlungsbehörden (Polizei / Staatsanwaltschaft) ermitteln, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. 

,,Wann droht Untersuchungshaft?''
Bei bestimmten Haftgründen wie Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

,,Was tun bei einer Hausdurchsuchung?''

Keine Aussagen tätigen. Keine Abwehr leisten. Protokoll übergeben lassen, Verteidigung kontaktieren.

Gesetzbücher

Erstgespräch vereinbaren

Wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird oder eine Vorladung vorliegt, nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Eine strukturierte Erstbewertung schafft Klarheit über Risiken und Handlungsmöglichkeiten.

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