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Logo Kanzlei Fleischhacker – Rechtsanwältin für Erbrecht und Strafrecht in München

Anwalt für Erbrecht
in München

Erbrechtliche Beratung in München und Umgebung

Erbrechtliche Fragestellungen betreffen häufig erhebliche Vermögenswerte und komplexe familiäre Konstellationen. Immobilien, Kapitalanlagen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen erfordern eine strukturierte rechtliche Planung der Vermögensnachfolge.

Die Kanzlei Fleischhacker berät und vertritt Mandanten in München und Umgebung im Erbrecht – bei der Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen ebenso wie bei Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und gerichtlichen Erbstreitigkeiten.

Ziel ist eine rechtssichere Struktur des Nachlasses – vorausschauend zur Vermeidung späterer Konflikte oder konsequent in bestehenden Auseinandersetzungen.

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach deren Tod. Es bestimmt, wer Erbe wird, welche Rechte und Pflichten bestehen und wie Vermögenswerte auf mehrere Beteiligte verteilt werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie individuell gestaltete letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge.

Fehlende oder unklare Regelungen führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Eine frühzeitige rechtliche Gestaltung reduziert Auslegungsschwierigkeiten und schafft klare Strukturen für die Vermögensübertragung.

Viele erbrechtliche Konflikte lassen sich durch eine frühzeitige und strukturierte Planung vermeiden. Eine rechtssichere Gestaltung berücksichtigt familiäre Konstellationen, steuerliche Aspekte und die Vermögensstruktur.

Leistungsbereiche:

  • Testament und letztwillige Verfügung

  • Berliner Testament

  • Vermögensnachfolge bei Immobilien

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Pflichtteilsansprüche entstehen regelmäßig bei Enterbung oder einseitiger Vermögensverteilung. Neben der Berechnung des Anspruchs spielen Auskunftsrechte, Wertermittlung und Verjährungsfragen eine zentrale Rolle.

Die Vertretung der Kanzlei erfolgt bei:

  • Berechnung des Pflichtteils

  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

  • Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • Abwehr überhöhter Forderungen

Erbengemeinschaften führen häufig zu Blockaden und wirtschaftlichen Nachteilen. Unterschiedliche Interessen der Miterben erfordern eine strukturierte rechtliche Strategie.

Tätigkeit insbesondere bei:

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

  • Teilungsversteigerung von Immobilien

  • Durchsetzung einzelner Ansprüche unter Miterben

  • gerichtlicher Vertretung im Erbstreit

Vermögensnachfolge und strukturierte Nachlassplanung

Die Vermögensnachfolge erfordert insbesondere bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalanlagen eine strategische Planung.

Die rechtliche Strukturierung dient der:

– Sicherung von Vermögenswerten
– Minimierung von Haftungsrisiken
– Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten
– klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten

Schwerpunkt der Kanzlei

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Erbrecht in München. Die Tätigkeit umfasst sowohl die rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Vermögensnachfolgen als auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Erbrechtliche Mandate erfordern eine präzise Analyse der Vermögensstruktur, eine realistische Bewertung rechtlicher Risiken sowie eine klare strategische Ausrichtung. Neben der Gestaltung individueller letztwilliger Verfügungen umfasst die Tätigkeit insbesondere Pflichtteilsansprüche, Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften und streitige Verfahren vor den zuständigen Gerichten.

Ziel ist eine rechtliche Lösung, die wirtschaftlich tragfähig und langfristig belastbar ist – nicht nur eine kurzfristige Befriedung eines Konflikts.

Beratung im Erbrecht in München

Die Beratung und Vertretung erfolgt im gesamten Raum München sowie vor den zuständigen Nachlass- und Zivilgerichten in München und Umgebung.

Erbrechtliche Fragestellungen betreffen häufig Immobilienvermögen, Kapitalanlagen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen. Gerade in wirtschaftlich geprägten Nachlässen ist eine strukturierte rechtliche Begleitung entscheidend.

Termine sind nach Vereinbarung in München sowie online möglich. In besonderen Konstellationen können Hausbesuche im Raum München erfolgen.

Typische Fragen im Erbrecht

Reicht die gesetzliche Erbfolge aus?

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie orientiert sich an festen Verwandtschaftsordnungen und berücksichtigt Ehegatten sowie Abkömmlinge.

In einfachen familiären Konstellationen kann die gesetzliche Erbfolge ausreichend sein. In der Praxis führen jedoch Immobilienvermögen, Patchwork-Familien oder unternehmerische Beteiligungen häufig zu wirtschaftlich unerwünschten Ergebnissen.

Gerade bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich handeln kann. Dies führt nicht selten zu Blockadesituationen oder Streitigkeiten. Eine individuelle testamentarische Gestaltung schafft hier klare Verhältnisse.

Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn nahe Angehörige – insbesondere Kinder oder Ehegatten – durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Der Anspruch richtet sich auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung sind häufig Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche erforderlich, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich.

Einzelne Vermögenswerte können nicht einseitig veräußert oder genutzt werden. Entscheidungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Kommt es zu Uneinigkeit, sind gerichtliche Schritte oder eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich.

Kann ein Testament angefochten werden?

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei Irrtum, Drohung oder Testierunfähigkeit.

Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und ist an Fristen gebunden. Ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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Erstgespräch vereinbaren

Wenn Sie eine rechtliche Beratung im Erbrecht in München wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit Rechtsanwältin Fleischhacker auf. Eine strukturierte Erstbesprechung schafft Klarheit über Handlungsmöglichkeiten und Risiken.

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