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Logo Kanzlei Fleischhacker – Rechtsanwältin für Erbrecht und Strafrecht in München

Erbengemeinschaft
– anwaltliche Vertretung in München

Konflikte in der Erbengemeinschaft rechtlich lösen

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich. Einzelne Vermögenswerte können nicht isoliert verwertet oder genutzt werden.

Entscheidungen über Immobilien, Konten oder Unternehmensbeteiligungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Unterschiedliche Interessen führen häufig zu Blockadesituationen oder wirtschaftlichen Nachteilen.

Die Kanzlei Fleischhacker vertritt Mandanten in München bei der rechtlichen Klärung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Rechtsstellung der Miterben

Jeder Miterbe ist am gesamten Nachlass beteiligt, jedoch nicht an einzelnen Gegenständen. Ohne Einigung kann:

  • eine Immobilie nicht verkauft werden,

  • ein Konto nicht aufgelöst werden,

  • ein Unternehmen nicht einseitig geführt werden.

Die gemeinschaftliche Verwaltung führt in der Praxis häufig zu Spannungen.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Ziel ist regelmäßig die sogenannte Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses.

Dies kann erfolgen durch:

  • einvernehmliche Vereinbarung

  • Verkauf einzelner Vermögenswerte

  • Übernahme gegen Ausgleichszahlung

  • Teilungsversteigerung bei Immobilien

Gerade bei Immobilienvermögen führt Uneinigkeit häufig zu einer Teilungsversteigerung, die wirtschaftlich nachteilig sein kann.

Streit um einzelne Nachlassgegenstände

Typische Konflikte betreffen:

  • Nutzung einer Immobilie durch einen Miterben

  • Herausgabe einzelner Vermögenswerte

  • Ausgleichszahlungen

  • Nachlassverzeichnis und Wertermittlung

Hier bestehen wechselseitige Ansprüche zwischen den Miterben.

Weitere Informationen zu Pflichtteilsansprüchen: Pflichtteilsansprüche

Gerichtliche Durchsetzung

Kommt keine Einigung zustande, sind gerichtliche Schritte erforderlich. Dazu gehören:

  • Klage auf Zustimmung zur Auseinandersetzung

  • Zahlungsklagen

  • Anträge auf Teilungsversteigerung

  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

Die Verfahren werden vor den zuständigen Gerichten in München geführt.

Beratung bei Erbengemeinschaften in München

Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind regelmäßig emotional belastend und wirtschaftlich komplex. Eine strukturierte rechtliche Strategie ist entscheidend, um Blockaden zu lösen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Die Beratung erfolgt im Raum München sowie online nach Vereinbarung.

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Erstgespräch vereinbaren

Wenn Sie eine rechtliche Beratung im Erbrecht in München wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt zu Rechtsanwältin Fleischhacker auf. Eine strukturierte Erstbesprechung schafft Klarheit über Handlungsmöglichkeiten und Risiken.

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