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Logo Kanzlei Fleischhacker – Rechtsanwältin für Erbrecht und Strafrecht in München

Testament und letztwillige Verfügung

– Anwalt in München

Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag

Ein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung regelt die Vermögensnachfolge nach dem Todesfall individuell und verbindlich. Ohne entsprechende Gestaltung gilt die gesetzliche Erbfolge, die insbesondere bei Immobilienvermögen, Patchwork-Familien oder unternehmerischen Beteiligungen häufig nicht den tatsächlichen Vorstellungen entspricht.

Die Kanzlei Fleischhacker berät in München bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Prüfung und Durchsetzung bestehender Regelungen.

Was ist eine letztwillige Verfügung?

Der Begriff „letztwillige Verfügung“ umfasst sämtliche Verfügungen von Todes wegen. Dazu zählen insbesondere das Testament und der Erbvertrag.

Mit einer letztwilligen Verfügung wird geregelt,

  • wer Erbe wird,

  • ob einzelne Personen Vermächtnisse erhalten,

  • wie Vermögenswerte verteilt werden,

  • ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet wird.

Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 1937 ff. BGB.

Formen der letztwilligen Verfügung

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Es bietet Flexibilität, birgt jedoch Risiken bei unklarer Formulierung oder fehlender rechtlicher Abstimmung.

Typische Fehler sind:

  • unklare Erbquoten

  • widersprüchliche Vermächtnisse

  • fehlende Regelungen zur Erbengemeinschaft

  • unbeabsichtigte Pflichtteilsfolgen

Notarielles Testament

Das notarielle Testament wird beurkundet und beim Nachlassgericht verwahrt. Es ersetzt regelmäßig den Erbschein und erleichtert die spätere Nachlassabwicklung.

Gerade bei Immobilien oder komplexeren Vermögensstrukturen bietet diese Form erhöhte Rechtssicherheit.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen und muss notariell geschlossen werden. Er entfaltet regelmäßig eine stärkere Bindungswirkung als ein Testament.

Er kommt insbesondere in Betracht bei:

  • Patchwork-Konstellationen

  • Unternehmensnachfolge

  • vertraglichen Gegenleistungen (z. B. Pflege, Übertragung zu Lebzeiten)

Die Wahl zwischen Testament und Erbvertrag hängt von der individuellen Vermögens- und Familiensituation ab.

Warum ein Testament sinnvoll ist 

Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich an festen Verwandtschaftsordnungen. Individuelle Lebenssituationen werden nur eingeschränkt berücksichtigt.

Ein Testament ermöglicht:

  • gezielte Vermögensverteilung

  • Absicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern

  • Vermeidung einer unerwünschten Erbengemeinschaft

  • Regelung einzelner Vermögenswerte (z. B. Immobilien)

  • Steuerung von Pflichtteilsrisiken

Ohne klare Gestaltung entstehen häufig Konflikte zwischen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten.

Testament und Pflichtteilsansprüche

Auch bei freier Gestaltung sind Pflichtteilsrechte naher Angehöriger zu beachten. Eine Enterbung führt regelmäßig zu einem Zahlungsanspruch in Geld in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Bei der Gestaltung eines Testaments ist daher zu prüfen:

  • Welche Pflichtteilsrisiken bestehen?

  • Wie wirkt sich das Vermögen auf die Berechnung aus?

  • Ist eine Pflichtteilsstrafklausel sinnvoll?

Weitere Informationen zu Pflichtteilsansprüchen finden sich hier: Pflichtteilsansprüche

Anfechtung und Unwirksamkeit

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei Irrtum, Drohung oder fehlender Testierfähigkeit.

Auch formale Fehler können zur Unwirksamkeit führen. In streitigen Konstellationen erfolgt die Klärung vor dem zuständigen Nachlassgericht.

Weitere Informationen zu Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft finden sie hier: Erbengemeinschaft

Beratung zum Testament in München und Umgebung

Die Gestaltung eines Testaments erfordert eine strukturierte Analyse der Vermögens- und Familiensituation. Ziel ist eine rechtssichere Regelung, die wirtschaftlich tragfähig ist und spätere Konflikte vermeidet.

Die Beratung erfolgt im Raum München sowie online nach Vereinbarung.

Häufige Fragen zum Testament

Reicht ein handschriftliches Testament aus?
Ein eigenhändiges Testament ist grundsätzlich wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Inhaltliche oder formale Fehler können jedoch zur Auslegung oder Unwirksamkeit führen.

Kann ein Testament jederzeit geändert werden?
Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich widerrufen oder neu errichtet werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen können Bindungswirkungen bestehen.

Ist ein notarielles Testament zwingend erforderlich?
Ein notarielles Testament ist nicht zwingend vorgeschrieben. Rechtlich sind eigenhändige und notarielle Testamente gleichwertig. Ein notarielles Testament bietet jedoch erhöhte Rechtssicherheit und kann die spätere Nachlassabwicklung erleichtern.

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Erstgespräch vereinbaren

Wenn Sie eine rechtliche Beratung im Erbrecht in München wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit Rechtsanwältin Fleischhacker auf. Eine strukturierte Erstbesprechung schafft Klarheit über Handlungsmöglichkeiten und Risiken.

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