

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtliche Gestaltung in München
Rechtliche Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung regeln Situationen, in denen eine Person aufgrund Krankheit oder Unfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann.
Während die Patientenverfügung medizinische Behandlungswünsche festlegt, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer rechtsgeschäftlich handeln darf.
Eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung verhindert spätere Unsicherheiten und gerichtliche Betreuungsverfahren.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Bedarfsfall rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Dies betrifft insbesondere:
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Vermögensangelegenheiten
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Bank- und Immobiliengeschäfte
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Behördenkontakte
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unternehmerische Entscheidungen
Ohne wirksame Vollmacht kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich werden.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass eine Person nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Sie betrifft insbesondere:
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lebensverlängernde Maßnahmen
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künstliche Ernährung
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Intensivbehandlung
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Schmerztherapie
Eine klare und konkrete Formulierung ist entscheidend, damit die Verfügung im Ernstfall rechtssicher umgesetzt werden kann.
Abgrenzung zur Betreuung
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
Eine individuell gestaltete Vollmacht ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall Entscheidungen trifft.
Vorsorge und Nachlassplanung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stehen häufig im Zusammenhang mit der erbrechtlichen Gestaltung.
Im Rahmen einer strukturierten Vermögensnachfolge sollte geprüft werden:
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Wer soll im Ernstfall handlungsfähig sein?
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Wie werden Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen verwaltet?
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Bestehen Abstimmungen mit bestehenden Testamenten?
Weitere Informationen zur testamentarischen Gestaltung: Testament / Letztwillige Verfügung
Gestaltung in München
Die rechtliche Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Vermögens- und Familiensituation.
Die Beratung erfolgt im Raum München, online nach Vereinbarung oder auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause.
